Wichtige Mitteilung zum Dezemberabschlag 2022

Als Soforthilfe hat die Bundesregierung aufgrund der hohen Energiepreise beschlossen, dass für Gas- und Fernwärmekunden der Abschlag im Dezember durch den Staat übernommen wird.

Was bedeutet das für Sie als Mieter?

Wenn Sie mit einer Gasetagenheizung heizen und einen eigenen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie von Ihrem Versorger die notwendigen Informationen. Die Zahlung wird Ihnen von Ihrem Versorger gutgeschrieben. Werden Sie durch eine Zentralheizung versorgt, egal ob diese mit Fernwärme oder Erdgas betrieben wird, ist die WG „Aufbau“ als Kunde der Stadtwerke im Austausch mit dem Versorger. In diesem Fall zahlen Sie auch im Dezember Ihre Miete, wie gewohnt, weiter. Die erstattete Abschlagszahlung wird in der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnet. Ihnen geht dabei nichts verloren. Die vom Staat übernommene Abschlagszahlung wirkt sich als reduzierte Nachzahlung bzw. erhöhtes Guthaben im Abrechnungsergebnis der Betriebskostenabrechnung aus.

Welche Preissteigerungen sind zu erwarten?

Wir konnten in den fernwärmeversorgten Beständen durch den Abschluss eines Festpreisvertrages die Heizkosten im Jahr 2022 stabil halten. Ab Januar 2023 sind auch wir von einer Preiserhöhung durch die Stadtwerke Merseburg betroffen. Im Ergebnis bedeutet das für unsere fernwärmeversorgten Mieter eine Steigerung der Heizkostenvorauszahlung von durchschnittlich 60 %. Diese Steigerung liegt deutlich unter dem, was uns täglich in den Nachrichten und von anderen Wohnungsgenossenschaften berichtet wird.

Falls weitere Veränderungen eintreten, informieren wir Sie sofort!