• WG Aufbau Merseburg
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Die WG "Aufbau" Merseburg eG

Die WG "Aufbau" Merseburg eG ist mit 1.758 Wohnungen und über 1.800 Mitgliedern die größte Wohnungsgenossenschaft der Stadt. Wir vermieten zudem Garagen, Stellplätze, Gärten und Gewerbeeinheiten.

  • 1.767
  • Mitglieder

  • 1.733
  • Wohneinheiten

  • 21
  • Gewerbeeinheiten

  • 818
  • Garagen & Stellplätze

  • 1956
  • gegründet

Die Vorteile einer Genossenschaft

Mit Sicherheit bezahlbar

Hier wohnen Sie bezahlbar und sicher – denn als Genossenschaftsmitglied genießen Sie lebenslanges Wohnrecht.

Kaution oder Provision? Sowas gibt’s bei uns nicht. Wer Mitglied wird, zeichnet sogenannte Genossenschaftsanteile, die – sollte man wieder austreten – zurück gezahlt werden.

So sicher wie Eigentum, so flexibel wie Miete

Eigenbedarfsanmeldung? Nicht mit uns! Eigentümer ist die Genossenschaft – damit gehört Ihnen ein Anteil an Ihrer Wohnung. Deshalb haben Sie Mitspracherecht. Jeder kann in allen die Gemeinschaft betreffenden Fragen demokratisch mitbestimmen.

Wenn die Wohnung nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen passt, können Sie unkompliziert in eine freie Wohnung innerhalb der Genossenschaft ziehen. Wir helfen Ihnen, Ihr neues Zuhause zu finden.

Sie stehen im Mittelpunkt

Als Genossenschaft arbeiten wir nicht gewinnorientiert. Wir sind weder Aktionären noch Anteilseignern verpflichtet! Was wir erwirtschaften, wird deshalb wieder direkt in den Bestand oder in unsere Service-Angebote gesteckt.

Am Haus ist etwas kaputt, der Rasen muss gemäht oder eine Birne gewechselt werden? Die Genossenschaft kümmert sich.

Gemeinsam geht es besser

Je größer eine Stadt, umso anonymer die Nachbarschaften. Bei uns ist das anders. Genossenschaft heißt auch Gemeinschaft. Hier kennen sich die Nachbarn gegenseitig und sind füreinander da. Wir schaffen dafür beste Bedingungen – veranstalten Feste, unternehmen gemeinsame Ausflüge und organisieren verschiedene gemütliche und besinnliche Adventsveranstaltungen.

Struktur und Aufgaben in der Genossenschaft

Vertreterversammlung

Die Vertreter werden von den Mitgliedern gewählt. Diese sind dann 5 Jahre Mitglied der Vertreterversammlung, die aus mindestens 50 gewählten Mitgliedern bestehen muss.
Sie sind die Interessenvertretung für alle Mitglieder und arbeiten mit dem Vorstand zusammen. Die Vertreterversammlung beschließt z. B. über:

  • die Änderung der Satzung,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Verwendung des Bilanzgewinnes,
  • die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder oder deren Entlastung oder Abberufung,
  • die Entlastung des Vorstandes,
  • die Auflösung der Genossenschaft etc.

Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Vertreterversammlung gewählt und sind ebenfalls 5 Jahre im Amt. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und überwacht und berät die Arbeit des Vorstandes.

Vorstand

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat ebenfalls für 5 Jahre bestellt und besteht aus 2 Personen. Er leitet die Geschäfte der Genossenschaft.