Werden auch Sie Mitglied in unserer Genossenschaft
Was ist eigentlich eine Wohnungsgenossenschaft?
Die Idee der Genossenschaft entstand Mitte des 19. Jahrhunderts. Menschen schließen sich zusammen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu erreichen. Im Falle der Wohnungsbaugenossenschaften ging es um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Mittlerweile gibt es Genossenschaften in vielen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Alle Mitglieder sind gewissermaßen Mitbesitzer und Mitbestimmer der Genossenschaft. Die Bedingungen zu Mitgliedschaft, Aufgaben und Mitbestimmung sind in der Satzung geregelt.
Im Jahr 2016 wurde die Idee der Genossenschaft von der Unesco als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt.
So werden Sie Mitglied
Mitglied der Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ Merseburg eG können Sie jederzeit werden und damit auch die Vorteile und den Service unserer Genossenschaft in Anspruch nehmen!
Die Verfahrensweise für alle genossenschaftlichen Angelegenheiten sind in unserer Satzung geregelt, so z. B. auch die Aufnahme von Mitgliedern:
Und so einfach geht’s:
Sie füllen Ihre Beitrittserklärung aus.
Sie zahlen die Beitrittsgebühr von 50 Euro und erwerben einen Anteil an der Genossenschaft in Höhe von 150 Euro.
Der Vorstand bestätigt Ihren Beitritt.
Wenn Sie eine Wohnung der Genossenschaft nutzen möchten, müssen Sie weitere Geschäftsanteile erwerben:
für eine 1-Raum-Wohnung weitere 3 Anteile in Höhe von 450 Euro
für eine 2-Raum-Wohnung weitere 5 Anteile in Höhe von 750 Euro
für eine 3-Raum-Wohnung weitere 6 Anteile in Höhe von 900 Euro
für eine 4-Raum-Wohnung weitere 7 Anteile in Höhe von 1.050 Euro
In Ausnahmefällen kann eine monatliche Ratenzahlung vereinbart werden.
Azubis in Erstausbildung oder Studenten in Erstausbildung haben die Möglichkeit, bereits mit einem Mitgliedschaftsanteil unsere genossenschaftlichen Wohnungen zu nutzen.
Hier wohnen Sie bezahlbar und sicher – denn als Genossenschaftsmitglied genießen Sie lebenslanges Wohnrecht.
Kaution oder Provision? Sowas gibt’s nicht. Wer Mitglied wird, kauft Genossenschaftsanteile, die - sollte man wieder austreten – zurück gezahlt werden.
So sicher wie Eigentum, so flexibel wie Miete
Eigenbedarfsanmeldung? Nicht mit uns! Eigentümer ist die Genossenschaft – damit gehört Ihnen ein Anteil an Ihrer Wohnung. Deshalb haben Sie ein Mitspracherecht. Jeder kann in allen die Gemeinschaft betreffenden Fragen demokratisch mitbestimmen.
Wenn die Wohnung nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen passt, sprechen Sie uns an. Eventuell können Sie in eine andere Wohnung der Genossenschaft umziehen. Wir helfen Ihnen gern.
Sie stehen im Mittelpunkt
Als Genossenschaft arbeiten wir nicht gewinnorientiert. Wir sind weder Aktionären noch Anteilseignern verpflichtet, sondern nur Ihnen! Was wir erwirtschaften, wird deshalb wieder direkt in den Bestand oder in unsere Service-Angebote gesteckt.
Am Haus ist etwas kaputt, der Rasen muss gemäht oder eine Birne gewechselt werden? Die Genossenschaft kümmert sich.
Gemeinsam geht es besser
Je größer eine Stadt, umso anonymer die Nachbarschaften. Bei uns ist das anders. Genossenschaft heißt auch Gemeinschaft. Hier kennen sich die Nachbarn gegenseitig und sind füreinander da. Wir schaffen dafür beste Bedingungen – veranstalten Feste, unternehmen gemeinsame Ausflüge …
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
Welche Serviceangebote bietet mir WG „Aufbau“ Merseburg?
Wir beraten Sie jederzeit gern persönlich und individuell rund ums Thema wohnen – auf Wunsch auch außerhalb unserer großzügigen Bürozeiten.
In Absprache mit Ihnen übernehmen wir die Erstrenovierung Ihrer neuen Wohnung.
Weitere Serviceangebote:
bunte Mieterfeste in unseren Wohngebieten,
vielfältige gemeinsame Veranstaltungen, z. B. Sommerfeste, Fasching, Osterbasteln, Galeriebesuche, Nikolausbesuch, Adventskaffeetrinken,
attraktive Busreisen,
kostenlose Mieterzeitung mit Infos aus dem Genossenschaftsleben,
umfangreiche Beratung zu notwendigen Behördengängen bzw. Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen,
Hausreinigung und Grünlandpflege,
Winterdienst,
Hausmeisterservice,
teilweise kostenloser Reparaturservice und 24-Stunden-Havarieservice,
individuelle Hausversammlungen.
Welche Aufgaben hat ein gewählter Vertreter?
Die Vertreter werden von den Mitgliedern gewählt. Diese sind dann fünf Jahre Mitglied der Vertreterversammlung, die aus mindestens 50 Mitgliedern bestehen muss.
Gemeinsam sind die Vertreter das Sprachrohr der Mitglieder, fungieren als deren Interessenvertretung und arbeiten mit dem Vorstand zusammen.
Die Vertreterversammlung beschließt z. B. über:
die Änderung der Satzung,
die Feststellung des Jahresabschlusses,
die Verwendung des Bilanzgewinns,
die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder oder deren Entlastung oder Abberufung,
die Entlastung des Vorstandes,
die Auflösung der Genossenschaft usw.
Wie und wann kann ich meine Mitgliedschaft wieder kündigen?
Satzungsgemäß können sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft mit einer Kündigungsfrist von einem Geschäftsjahr kündigen. Das ist die Mindestkündigungsfrist, die auch das bundesdeutsche Genossenschaftsgesetz vorsieht.
Die Kündigungsfrist beginnt am 1.1. des Folgejahres und endet immer am 31.12. des Folgejahres der Kündigung. Wenn Sie uns z. B. am 15.04.2023 die Kündigung übergeben, beginnt die einjährige Kündigungsfrist am 01.01.2024 und das Ende Ihrer Mitgliedschaft ist somit am 31.12.2024. Sodass Sie bis Ende 2024 noch vollwertiges Genossenschaftsmitglied sind und damit auch den Service unserer Genossenschaft vollständig nutzen können.
Entsprechend der Satzung der Genossenschaft erhalten Sie das Auseinandersetzungsguthaben (also Ihr eingezahltes Geld) binnen sechs Monaten nach Kündigungsende, ohne weitere Aufforderung ausgezahlt.