Wie Sie der Presse bereits entnehmen konnten, findet derzeit eine europaweite Volkszählung, genannt Zensus 2022, statt. Neben der Erhebung von Personendaten besteht diese auch aus einer Gebäude- und Wohnungszählung. Auch wir sind verpflichtet dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt die gesetzlich geforderten Informationen zu melden. Neben Angaben zu den Gebäuden und Wohnungen umfasste dies auch die Meldung von bis zu zwei Bewohnernamen. Gemäß dem § 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) müssen wir unsere Mieterinnen und Mieter über die verpflichtende Weitergabe ihrer Daten informieren. Weitere Informationen zum Zensus 2022 und den erhobenen Daten finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de.